Kooperation für die laufende Finanzbuchhaltung

Externe Unterstützung für Steuerkanzleien. Ich entlaste Ihre Kanzlei im Bereich der vorbereitenden Buchhaltung gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.

Strukturierte Vorarbeit für effiziente Kanzleiabläufe

Mein Name ist Verena Stauber. Als selbstständige Finanzbuchhalterin unterstütze ich Steuerkanzleien bei der strukturierten und digitalen Vorbereitung laufender Buchhaltungen.

Ich übernehme die zuverlässige Vorarbeit nach Kanzlei-Vorgabe und sorge dafür, dass Buchhaltungsunterlagen vollständig, nachvollziehbar und sauber strukturiert vorliegen

Entlastung in Zeiten des Fachkräftemangels

Viele Steuerkanzleien stehen vor der Herausforderung, offene Stellen langfristig zu besetzen und gleichzeitig steigende Arbeitsvolumina zu bewältigen. Externe Unterstützung im vorbereitenden Bereich bietet die Möglichkeit, kurzfristig Kapazitäten zu schaffen und interne Ressourcen gezielt einzusetzen.

Durch die Auslagerung vorbereitender Tätigkeiten bleibt in der Kanzlei mehr Zeit für fachliche Prüfung, Beratung und Abschlussarbeiten.

Leistungen im Bereich der vorbereitenden Buchhaltung

Die Tätigkeiten erfolgen digital, strukturiert und abgestimmt auf die jeweiligen Kanzlei-Vorgaben.

Das Ergebnis? 

Sauber vorbereitete Buchhaltungsunterlagen, klare Zuständigkeiten und eine verlässliche Entlastung im laufenden Kanzleialltag.

Die strukturierte Vorbereitung der Buchhaltungen sorgt für eine reibungslose Weiterverarbeitung in der Kanzlei und verbessert gleichzeitig die Qualität der Zusammenarbeit mit den Mandanten. Kanzleiinterne Abläufe werden entlastet und transparenter gestaltet.

Das bin ich

Meine Buchhaltungstools

Warum externe Unterstützung in der vorbereitenden Buchhaltung sinnvoll ist:

Vorbereitende Tätigkeiten binden wertvolle Zeit im Kanzleialltag. Durch die Auslagerung bleibt mehr Raum für fachliche Prüfung, Beratung und Abschlussarbeiten.

Externe Unterstützung kann gezielt bei Auftragsspitzen, Wachstum, Krankheit oder Urlaub eingesetzt werden – ohne langfristige Personalbindung.

Durch klar definierte Abläufe und strukturierte Vorarbeit liegen die Buchhaltungsunterlagen vollständig, nachvollziehbar und einheitlich aufbereitet vor.

Der Umfang der Unterstützung wird individuell abgestimmt und kann jederzeit angepasst oder erweitert werden – passend zu Mandanten und Kanzleistruktur.

Die Zusammenarbeit erfolgt auf Basis bestehender Kanzlei-Standards. Externe Vorarbeit integriert sich in vorhandene Prozesse, ohne zusätzlichen Koordinationsaufwand.

Alle Tätigkeiten erfolgen ausschließlich im zulässigen Rahmen nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG. Die Verantwortung für Prüfung und Abschluss verbleibt vollständig in der Kanzlei.

So läuft die Zusammenarbeit ab:

Externe Unterstützung – klar strukturiert und mit festen Zuständigkeiten

Die Zusammenarbeit mit mir ist klar strukturiert, transparent und auf die Abläufe der jeweiligen Steuerkanzlei abgestimmt. Zu Beginn klären wir gemeinsam die Zuständigkeiten, die gewünschte Arbeitsweise sowie die Form und den Rhythmus der Übergabe. Dabei richte ich mich nach den bestehenden Kanzlei-Standards und integriere mich in vorhandene Prozesse.

In der laufenden Zusammenarbeit übernehme ich die vorbereitende Buchhaltung nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG und sorge für eine saubere, nachvollziehbare Aufbereitung der Unterlagen. Ziel ist eine reibungslose Weiterverarbeitung ohne unnötige Rückfragen oder Nacharbeiten.

Die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit erfolgt immer in enger Abstimmung mit der Steuerkanzlei und kann flexibel an Mandanten, Systeme und Anforderungen angepasst werden.

Interesse an einer Zusammenarbeit?

Gerne besprechen wir in einem kurzen Gespräch, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist und wie eine Unterstützung im Bereich der vorbereitenden Buchhaltung konkret aussehen kann.

⇒ Das Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und ist unverbindlich.