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Vorbereitende Buchhaltung
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Kontieren und Buchen von Belegen
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Belege und Rechnungen sortieren
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Rechungsstellung
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Überwachung der offenen Posten
* Bitte beachte, dass ich nur das Sortieren, Kontieren und Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle gem. §6 Nr. 3, 4 StBerG anbieten darf. (Ausgeschlossen sind steuerliche Beratungen und die Erstellung der USt-Voranmeldung.)
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Abwicklung des Zahlungsverkehrs
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Abstimmung mit dem Steuerberater
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Mahnwesen

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